Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im Interessenkonflikt
von Landwirten, Kommunen und Naturschützern -
Unterstützung und Konzepte aus der Sicht der Landeskultur

 

21. Bundestagung
vom 4. bis 6. Oktober 2000 in Halle (Saale)

 

Leitgedanke und Ziel der Tagung:

Werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für kommunale Bauvorhaben im Agrarraum durchgeführt, erfordern diese höchste Anforderungen aus der Sicht der Landeskultur und Landnutzung, so den Nachweis ihrer agrarökologischen, landwirtschaftlichen und kommunalen Integrationsfähigkeit sowie die Sicherung ihrer Kompensationsfunktion.

Das Erzielen eines möglichst ausgewogenen Verhältnisses von Betroffenheit und ökologisch ausgerichtetem Ausgleich

 

1.

ist in Beziehung zur jeweiligen Bauleitplanung zu sehen,

 

2.

hat Mindestanforderungen der Betroffenen zu erfüllen und

 

3.

verlangt für die vorausberechnete Nachweisführung und die praktische Realisierungsmöglichkeit in hohem Maße Übereinstimmung.


Beurteilt man diese drei Forderungen kritisch für die gegenwärtige Praxis, so gibt es zur sachgerechten Entscheidungsfindung einen dringenden Handlungsbedarf. Daher auch der Ruf nach praktikablen Lösungsansätzen zur zielbezogenen Vorgehensweise beim Vollzug der Eingriffsregelung im ländlichen Raum.

Die Tagung stellte sich das Ziel, das anwendungsbereite Wissen, die verfügbaren Erkenntnisse sowie die vielfältigen Erfahrungen in dem Bereich der Eingriffsregelung zu moderieren und in einen "Rahmen" zu fassen. In diesen sollen sich die Forderungen und Ziele sowie die zu beurteilenden Projekte einordnen lassen, so dass Perspektiven und Bewertungen auch aus der Sicht der Landeskultur und Landnutzung bis hin zur landwirtschaftlichen Nutzungseinheit "Schlag" offenkundig werden.

 

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